Hab etwas nachgelesen, mit Wandlung nach versteckten Mängeln kommt man nicht weiter, nach Ablauf der Garantie oder Gewährleistung, den man müsste Arglist nachweisen, was aber sicher nicht vorliegt.
Auch mit einem Organisationsverschulden als Klaggrund wird man schwer durchkommen....
Einfach reparieren lassen, und wenn weitere Schäden auftreten, darum den Hersteller bitten, diese auch kostenlos zu reparieren. Du bist dann auf die Grosszügigkeit des Herstellers angewiesen.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.
Liebe Grüsse
Andreas
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