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Alt 15.01.2005, 19:18
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rookie rookie ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von matte
Hallo,
ich möchte eine Kaskoversicherung abschließen.
Es taucht bei vielen Anbietern der Begriff
"unbemanntes Stilliegen (Stillliegen ?) vor offener Küste"
bei den Versicherungsausschlüssen bei Diebstahl auf.
Meine Frage:
Ist das ein eingeführter Begriff, der genau beschreibt was gemeint ist?
Oder sieht das jeder Versicherer anders?
Ich fahre oft nach Kroatien, das Boot liegt dann z.B. in einer Bucht an einer Boje vor dem Campingplatz. Mir geht´s genau darum, das dann das Boot dort gegen Diebstahl, z.B. über Nacht versichert ist.
Hat da jemand schon Erfahrung?
Matthias

Hallo Matthias ,

genau diese Klausel ist mir damals auch aufgefallen und daher habe ich mein Boot nicht bei der günstigen "Erdmanns" versichert , die das auch ausgeschlossen haben , sondern bei einer die das mit versichert hat. In meinem Fall die VVS.

Gruß

Volker

Ist auch noch günstig , nur etwas teurer als Erdmanns.
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