Zitat:
Zitat von ulf_l
Hallo
Nein, das ist nicht richtig. Wo es sich noch aufaddiert ist die Anhängelast,die das Zugfahrzeug ziehen darf. Beim zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers spielt die Stützlast keine Rolle.
Gruß Ulf.
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So ist es richtig, hab ich falsch geschrieben, hat ein Zugfahrzeug eine zulässige Anhängelast von 1000 kg, darf der Anhänger, wenn es dessen zulässiges Gesamtgewicht hergibt, bei zb. 50kg Stützlast, 1050 kg betragen.