Da könntest recht haben, die Frage ist halt dann, wie das in der Zulassung drinnen steht.
Es ist ja nicht so, dass die ausländischen Zulassung in Österreich gilt, sonder wenn du im Besitz einer ausländischen Zulassung (mit dortigem Wohnsitz) bist, keine österreichische mehr brauchst.
Ein kleiner aber feiner rechtlicher Unterschied.
Wie sich das in diesem Falle rechtlich auswirkt, kann ich dir nicht sagen, da müsste man die Landesregierung anrufen.
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