Einzelnen Beitrag anzeigen
  #26  
Alt 30.01.2005, 22:12
Benutzerbild von Alex N.
Alex N. Alex N. ist offline
Keifzange ;-)
Treuesterne:
 
Registriert seit: 17.09.2003
Beiträge: 890
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Nun mal langsam:

1) Prinzipiell gilt der HR Schein nur dann im Ausland, wenn du HR-Staatsbürger bist. (Dies ist eine Grundsätzliche Regelung in den Resolutionen und betrifft alle Patente, nicht nur die HR, dies kann man überall nachlesen)
Wenn ein Land dich trotzdem damit fahren läßt, hast du wieder Glück gehabt.

2) Mit dem Binnenschein durftest du definitiv innerhalb der 3-Seemeilen Zone fahren, aber nur dann, wenn du den IC (auch der alte vor Juli 2004, wie den meinigen) hattest.
Ob sich daran jetzt was ändert, ist mir soweit nicht bekannt, das kann schon sein, ich glaube aber nicht. Ich denke auch, das dies der eigentliche Grund ist, warum es offiziell keinen FB1 mehr gibt.
Wichtig für die Kroaten war bist dato nur, dass du überhaupt einen Schein hast, und der mußte International sein, eine Bestätigung irgendeines Vereins auf Nationaler Ebene war denen wurscht. (Da konnte man ja sonst jeden Wisch vorlegen, deswegen gibts ja auch Internationale Scheine!)

3) Mir ist nicht bekannt, was sich alles ändern wird, aber ich weiß eines, es wird viel diskutiert und behauptet, aber es gibt noch nicht einmal eine Vereinbarung Kroatiens, dass sie sich an die Resulutionen halten werden.
Auf gut Deutsch: alles ist möglich!!!

Ein Verdacht drängt sich aber bei diesen ganzen Aktionen auf:
Diverse Vereine arbeiten mit Hochdruck daran, die Leute zu verunsichern und zu den Patenten, die sehr übertreuert sind (wenn ich zum Vergleich an die Kosten eines HR-Patentes denke), zu überreden, aber sind nicht bereit, wirklich seriöse Informationen über den Stand der Dinge preiszugeben. (Haben die doch immer behauptet, ihre Patente sein amtlich, und erst heurigen Sommer haben sie festgestellt, das dies ja eigentlich gar nicht stimmt.)

Das ist es, was ich im Endeffekt kritisiere.
Sers Berny,
zu 1.) gesetzlich richtig, in der Praxis oft anders ausgeübt
zu 2.) in der Praxis oft gemacht, aber leider nirgends festgeschrieben...
UND DEINEN VERDACHT TEILE ICH VOLL UND GANZ!!!
__________________
Alex aus dem Ösiland

Skype: alex270173
Mit Zitat antworten