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Alt 31.01.2005, 12:19
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Hallo Peter,

Du hast ja bestimmt auch den Empfang der Sendung quitieren dürfen.

Nachdem Du die Sache (was ist denn BoyesenReeds?) per Einschreiben zurückgesandt hast mußt Du:

- die Rücksendung begründen,

- mit Einschreibbrief die Rechnung ablehnen und Kopie des Rücksendebelgs beigeben und die Rücksendung nochmal begründen,

- bei erneuerter Mahnung wiederum Einschreibbrief mit Hinweis auf den letzten Einschriebbrief, und daraufhinweisen, das Du Anzeige auf Verdacht des Betrugs bei der Polizei machen wirst,

- Anzeige bei der Polizei und Dich dort beraten lassen.

Z.Z. wird wieder mächtig betrügt in vielen Bereichen, tut mir Leid für Dich, aber sowas kann ganz schön Arbeit auslösen. Sei auch vorsichtig mit gewonnenen Urlaubsreisen, oder Sachen, das ist der letzte Schrei.
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