Garage/Stellplatz im Mietrecht / 7 Lagern von Gegenständen
Auf Stellplätzen dürfen zwar auch Anhänger abgestellt werden; allerdings nur dann, wenn sie angemeldet und fahrtüchtig sind. Unzulässig ist die Nutzung des Stellplatzes nur, falls dort dauerhaft ein nicht zugelassenes, fahruntüchtiges Kraftfahrzeug steht oder wenn von der Nutzung dauerhafte oder starke Beeinträchtigungen ausgehen, z. B. wenn in einem engen Hof ein Wohnmobil abgestellt wird.
Da bin ich ja wieder etwas beruhigt!
Es ist ja auch kein Müll und Gerümpel drin!
Fender, Leinen, Plane, Ersatzprop, Edelstahlschrauben und Werkzeug
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Liebe Grüße OLI
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