Hallo
Wenn der Anhänger angemeldet ist, dann müssen doch dafür Paiere vorhanden sein. Da würde ich zuerst mal bei der Zulassung nachfragen, ob die vom Vorbesitzer ausgehändigten Dokumente reichen. Was die ABE angeht, die bekommt man doch nie in die Hände. Da ist entweder die Konformitätserklährung oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Brief und Schein). Evtl. war das früher aber anders, mit Bootsanhängern habe ich erst seit ein paar Jahren zu tun.
Gruß Ulf
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