Ganz wichtig:
1) Erst mal schriftlich mit Empfangsbestätigung reklamieren.
Bei E-Mails gibt es neben der Empfangsbestätigung auch eine Zustellbestätigung. (kann man im E-Mail Client einstellen)
wichtig deshalb, um den Reklamationszeitpunk festzulegen.
2) wenn Rechtschutz, sofort Rechtsanwalt einschalten.
Wenn kein Rechtsschutz, trotzdem Rechtsanwalt fragen.
Keine irgendwelchen Verhandlungen mit dem Händler eingehen.
3) bei der Reklamation keine bestimmten Dinge vorerst festlegen, lediglich darauf hinweisen, dass durch den mangelhaften Einbau das Boot unfahrbar und damit wertlos wurde. Den Rest soll der Rechtsanwalt bestimmen.
Warum wichtig?
Bei den Aussagen des Motorhändlers gehe ich von einem folgenden Rechtsstreit aus, und der wird sicher nicht billig.
Immerhin geht es nicht nur um den Einbau, sondern um die Fahrtüchtigkeit und damit den Wert bzw Wertminderung des kompletten Bootes.
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