Muss mich korrigieren: Berny schrieb eh höchst
zulässiges Gesamtgewicht. Stimmt schon was er geschrieben hat - mir war´s nur zu kompliziert zu lesen. Sorry
Der Clou ist, dass seit wenigen Jahren auch für "nur B-Schein-Besitzer" das tatsächliche Gewicht und nicht wie bis vor wenigen Jahren das höchst zulässige Gesamtgewicht zählt. Somit sollten die von mir erwähnten Gespanne der Vergangenheit angehören. (gibt es nicht mehr: Anhänger hzGG schwerer als Zugfahrzeug, aber leer legal mit E-Schein zu ziehen, beides zusammen aber unter 3,5 t)