Zitat:
Zitat von Barny 462
Hallo
ganz ehrlich, ich weis es nicht
Nicht das wir nicht darübergesprochen hätten, aber da die neue Kupplung ja erst nach der ersten Anmeldung montiert wird, schauen wir erstmal was nun in den Papieren steht.
Zum Tüv brauchen wir ja nicht mehr und eingetragen werden muss die AHK ja auch nicht zwingend
Im schlimmsten Fall, lasten wir halt um 100kg ab, auch damit kommen wir dann locker aus
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Wieso muss mman die Hängerkupplung nicht eintragen??? das ist mir neu!