Zitat:
Zitat von fma
ich kann in OE an jedem Flughafen arbeiten , habe es aber freiwillig eingeschränkt
gesetzliche Einschränkungen gibt es nicht
VG
Frank
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die Michi wird aber kaum am Flughafen arbeiten können
ausserdem gibts sehr wohl gesetzliche Einschränkungen in Österreich, nämlich
Verkehrsbeschränkungen - Verordnung nach dem
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Es gibt derzeit nur wenige Gründe, das Haus zu verlassen – die Ausnahmen vom Betretungsverbot öffentlicher Orte sind:
Berufliche Tätigkeit, wobei ein Abstand zwischen einzelnen MitarbeiterInnen von 1 Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren). Es ist dabei ein Abstand von einem Meter von anderen Personen einzuhalten.
Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen.
Um ins Freie zu gehen (z.B. zum Spazieren oder Laufen) - aber nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren.