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Alt 17.02.2005, 13:04
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Boot Infos

Haftung

Hallo Xaver,

als Du den Trailer bei der Versicherung abgemeldet hast, müsste die Zulassungsstelle ja von der Stillegung informiert worden sein, per Kopie, welche Du von Deiner Versicherung erhalten hast.

Wenn Du den Käufer darauf hinweist, dass er nicht mehr zugelassen ist, am besten schriftlich im Kaufvertrag aufnehmen, bist Du aus dem Schneider.

Schraube sicherheitshalber Dein Kennzeichen ab. Somit muß der Käufer mit roten Schildern überführen. Oft hat der Käufer gleich ne grüne Versicherungskarte von seiner Versicherung beantragt, dann ist sowieso alles o. k.

Es ist auf jeden Fall sinnvoll die Zulassungstelle vom Verkauf zu informieren, dazu bist Du strenggenommen per Gesetz verpflichtet. :schlaumai

Achtung, von Bundesland zu Bundesland gelten oftmals gerinfügig abweichende Bestimmungen. Da Du aber in Bayern wohnst, trifft das oben geschriebene für Dich zu.

Gruß Erich
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