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Alt 21.02.2005, 20:26
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Gerry Gerry ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von matte
Hallo,
ich möchte eine Kaskoversicherung abschließen.
Es taucht bei vielen Anbietern der Begriff
"unbemanntes Stilliegen (Stillliegen ?) vor offener Küste"
bei den Versicherungsausschlüssen bei Diebstahl auf.
Ich bin bei der Versicherung vom ADAC versichert, und seinerzeit ebenfalls über dieses Klausel gestolpert. Habe von der Versicherung folgende Auskunft bekommen:

Bzgl. offener Küste:
Ein Bojenfeld vor einem Campingplatz, sowie ein Steg vor einem Privathaus (diese beiden Fälle hatte ich schriftlich angefragt) ist einem Hafen gleichzusetzen, also versichert.

Bezg. unbenannt:
Wenn man z.B. nur abends zum Schlafen nicht auf dem Boot ist, gilt das nicht als unbenannt, also versichert. Lässt man sein Boot mehre Tage ohne Aufsicht dort liegen (z.B. wenn man nur am WE da ist, oder das Boot im Urlaubsland lässt), gilt das als unbemannt, also nicht versichert.

Ich würde aber an eurer Stelle die jeweilige Gefahrensituation ebenfalls schriftlich bei der Versicherung anfragen, und mit bestätigen lassen, so ist man auf der sicheren Seite.

Gruß, Gerry
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