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Alt 21.02.2005, 22:24
hobbycaptain
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Frage

ich hab grad bei meinen Versicherungsbedingungen nachgesehen:

da steht bei den Ausschlüssen, also, nicht versichert sind:
12) Schäden durch mangelhafte Vertäuung bzw. Verankerung, unbemanntes Stilliegen vor offener Küste sowei mangelhafte Sicherung gegen Wegnahme.

Ich schließe daraus, da ein Campingplatz ja wohl keine offene Küste ist, dass das Boot an der Boje, bei entsprechender Sicherung, versichert ist.
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