Bei uns in Österreich ist es so, dass ein Anhänger sehr wohl versichert sein muss, wenn er angemeldet wird.
Eben auch genau aus den Gründen, dass mit dem Hänger was sein könnte, wenn er nicht am PKW angehängt ist.
Wenn er aber am PKW angehängt ist, dann ist er automatisch mit dem PKW mitversichert.
Wo könnte das zB eine Rolle spielen: Wenn du dir einen Hänger ausborgst. Solange du mit deinem PKW fährst, ist deine Versicherung zuständig, wenn du den Anhänger abkoppelst, die Versicherung des Hängers.
Weit jetzt das Abkoppeln und der Verschub eines Hängers noch zur PKW-Versicherung gehört, weiß ich auch nicht.
Es könnte aber sein, dass Deutschland eine derartige Bestimmung übernommen hat, um EU-Konform zu gehen.
Aber sowas müßte ja eh in den diversen Bestimmungen stehen !
PS.: Dies gilt natürlich nur für die Haftplicht, die Kasko ist auf jedenfall freiwillig.
Wie weit der Hänger bei einer Kasko des Autos mitversichert ist, wird vermutlich von der Kasko-Versicherung abhängig sein.(Je nach Vertrag)
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