Zitat:
Zitat von Robert
sehe ich aber komplett anders. Kaufe viel über Ebay und einige Sachen verkaufe ich auch dort.
Wenn ich als Verkäufer 30,-- Eur Versand/Verpackung will und das klar hinschreibe. Dann will ich die, auch wenn es einer 20 KM entfernt steigert und ich die Ware pers. anliefere.
Es muß keiner auf solche Auktionen bieten. Man darf nur nicht mehr verlangen. Hab auch schon 6,7 eur Porto verlang und dann bei der Post 9,70 gezahlt. Mein Problem.
Robert
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Das ich rechtlich nicht so ganz richtig. Mit der Ersteigerung bist DU Eigentümer der Ware und bestimmst auch, welche Versandart passiert. Allerdings kann der VK natürlich zum Porto noch Verpackungskosten fordern, wenn sie anfallen. Aber das muss alles in Relation stehen.
ebay ist da auch nicht einverstanden, denn das ist verdeckte Kaufpreiserhöhung!
Bei mir ging's um eine 3 Euro- Alu-Schraube (10 GRamm) mit 6,90 Euro Versandkosten. Das ärgert schon! Lohnt aber natürlich keinen Rechtsstreit.
Reinhard