Zitat:
Zitat von schlauchi20
Richtig, gilt bis 31.12.2020
Allerdings gilt das Datum der Leistungserfüllung, nicht der Rechnungsstellung soweit ich weiß.
Eine Rechnung mit Datum aus diesem Jahr bringt Dir nach meinem Wissen nichts, wenn Du nicht auch das Boot bekommst.
Informiere Dich bitte gut, wie die genaue Regelung ist, bevor Du unterschreibst und nachher der Dumme bist.
Gruß Rüdiger
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Genau so isses.
. Selbst ne Anzahlung bringt nix. Leistungserfüllung bis 31.12.20, sonst gibt s die 16% ned.....
Wenn Lieferung bzw. Abnahme der Ware erst in 2021 erfolgt, muss in der Schlussrechnung 19 % MwSt. ausgewiesen werden.