Zum Thema Schätzung: Grundsätzlich gilt natürlich, dass man Dir den Verstoß nachweisen muss. Es gilt ja die Unschuldsvermutung. Zum Thema Schätzung gibt es reichlich Rechtsprechung, zumeist aus dem Straßenverkehr. Tenor: Eine Schätzung kann als Beweis taugen, wenn die Umstände passen. Und das ist auch im Straßenverkehr im niedrigen Geschwindigkeitsbereich einfacher als bei höheren Geschwindigkeiten.
Den Unterschied zwischen Schrittgeschwindigkeit und Tempo 20 könnte wohl jeder von uns erkennen. Den Unterschied zwischen 50 und 60 wohl kaum noch jemand zuverlässig.
Und so ist es dann auch auf dem Wasser, wo man ja zusätzlich noch den Wellenschlag als Anhaltspunkt hat und manchmal auch Bezugspunkte an Land.
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