Zitat:
Zitat von ela
Kann und wird meistens im Ausland akzeptiert bzw toleriert, muss aber nicht.
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Naja, der Schein vom WSA ist das einzige behördliche Dokument.
Mir sind jedenfalls keine Fälle bekannt, in denen man eine Anmeldung über einen Verein einem behördlichen Dokument vorgezogen hätte.
Entscheidend ist wohl am Ende, dass man eine Registirerung des Wasserfahrzeugs nachweisen kann - das geht mit jedem Dokument dieser Art.
Das vom WSA ist halt günstig und koster nur ein einziges Mal Geld.
Deshalb rate ich immer zur Registrierung beim WSA.