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Zitat von DieterM
Hallo Freunde,
Nach § 3 des Schiffssicherheitsgesetzes vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2860) hat jeder, der ein Schiff zur Seefahrt einsetzt, für dessen sicheren Betrieb zu sorgen und unter anderem die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter und der Meeresumwelt vor Gefahren aus dem Betrieb zu treffen. Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt
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Hallo
der von Dieter zitierte Absatz und alles was er sagt ist richtig, nur wenn ich ein Schlauchboot in einer HR Bucht benutze, dann setze ich
wohl kein Schiff zur Seefahrt ein, auch dann nicht wenn hinten der Adenauer baumelt
Wenn Ihr jetzt fragt was ist ein Schiff zur Seefahrt, dann gibt es keine Definition höchstens ein Merkblatt der WaschPo Kiel, danach sicher kein Schlauchi.
Eine Segelyacht oder ein Motorboot (über 6 Meter mit festem Deck) - na ja das könnte sein ?
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All das ändert sich bei Booten die verchartert oder sonst wie gewerblich eigesetzt werden, aber auch dort gibt es keine "amtlichen" Seetagebücher, da es keine Formvorschriften gibt.
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Was anderes ist es ein Tagebuch zum eigenen Vergnügen zu führen.