Hallo!
Für uns Ösis gilt:
Wasserstrassenverkehrsordnung § 1.10 Z. 2
Dort steht sinngemäss: Ein Schiffstagebuch ist für Kleinfahrzeuge (d.i. bis 20 m) NICHT erforderlich.
Es kann daher auch von einer Versicherung - ausser die Bedingungen verlangen es ausdrücklich - nicht geltend gemacht werden.
Gruss
Andreas
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