Hatte vor 2/3 Jahren das gleiche Problem. In D von der Autobahnpolizei korrekterweise angehalten worden und Anzeige bekommen. Vorschrift wäre gewesen, die erstbeste TÜV Station anzulaufen. (Nachzulesen ADAC) Aber da es ein Sonntag war, bin ich sofort am Montag zum TÜV. Einspruch eingelegt, TÜV-Bericht beigefügt - man hatte ein Einsehen.
Gruß, Rolf
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