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Alt 20.07.2021, 10:50
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RomanWolf RomanWolf ist offline
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Genau das habe ich gemeint.
Klar zahlst bei einer "Ordnungswidrigkeit" deine Strafe und fertig. Aber wenn sich so ein Anhänger auf der Autobahn quer stellt (aus welchem Grund auch immer - kann auch zb einfach die Anhängerkupplung abreißen / Reifenplatzer oder sonst was) und im schlimmsten Fall jemand anderer dadurch ausweicht und sich verletzt, dann reden wir nicht mehr von der Ordnungswidrigkeit sondern von Körperverletzung und der Frage ob die Versicherung aussteigt oder nicht.

Hab mich schon lange mit dem Thema beschäftigt .. wenn irgendwie möglich würde ich sogar schaun ob man mitlerweile nicht irgendwie in Kroatien eine offizielle Überprüfung machen kann und Überstellungskennzeichen bekommt.

In JEDEM Fall würde ich aber MINDESTENS zu einer umfangreichen Prüfung/Inspektion mit Rechnung raten, damit du was in der Hand hast.

Natürlich haben das schon viele anders gemacht und sind einfach gefahren.. solange nichts passiert die einfachste Variante .. aber bei den möglichen Auswirkungen meiner Meinung nach bei solchen Entfernungen in keinem Verhältnis.
Würde ich damit auf der Bundesstraße mit 70kmh in den Nachbarort fahren ist es eine ganz andere Sache.

Zitat:
Zitat von Robert29566 Beitrag anzeigen
Jetzt mal ganz ehrlich.....wenn, s einen Schadensfall gibt...und die Versicherung oder sogar der Richter sagt:
Wo wurde der Anhänger auf Fahrtüchtigkeit geprüft
1.)....Antwort A....ich habe selber geschaut( Auge mal Pie...)hat alles gepasst.. ohne Bremsenprüfstand...etc...
DA KANNST GLEICH EINPACKEN.....
2.) ....Antwort B...Habe selber Optisch den Fahrzustand überprüft und zusätzlich in einer Wekstatt die Fahrtüchtigkeit incl. Bremsfunktion überprüfen lassen....Werkstattbericht und Rechnung anbei.


Wer glaubt Ihr hat bessere Karten.......

Solange nix passiert oder keine Kontrolle erfolgt ist in der Eigenverantwortung alles möglich... aber halt auch nicht Gesetzeskonform.

Lg
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LG Roman
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