Wenn das Fahrzeug eine gültige Zulassung besitzt, ist es nicht erlaubt ein deutsches Überführungskennzeichen zu verwenden. Das war jedenfalls die Aussage meine Zulassungsstelle, als ich damals mein Zar aus Italien abgeholt habe.
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Servus aus Oberbayern, Ralf
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!"
Valentin Ludwig Fey (†)
Dahoam is do, wos Gfui is!
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