habe die antworten mittlerweile selbst gefunden.
und zwar hier auf der seite der wko:
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- Einschränkung auf Gewässerteile bei Motorisierung unter 4,4 kW(5,98234ps):
Nur Staubereiche der Wasserstraße Donau (zwischen den Schleusenbereichen)
- Mindestantriebsleistung für die gesamte Wasserstraße: 4,4 kW
das bedeutet ab 6ps kann man für die ganze donau zulassen ...
vielleicht hilft das ja jemandem ...
Lg. Fidi