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Alt 21.03.2005, 10:24
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Ja, die Zahl hatte ich auch in Erinnerung:

Grösser als 40 cm oder schwerer als 20 kg.

So steht's jedenfalls in der Landeshundeverordnung NRW, bzw seit Dez 2002 im Um Links zu sehen, bitte registrieren

§ 11
Große Hunde

(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der
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