Hallo Marty,
erstmal willkommen hier im FORUM!
Also wenn etwas übereignet wird (=Übereignungsvertrag oder auch Kaufvertrag ohne Zahlung) , dann sollte schon der Vorbesitzer unterzeichnen, sonst ist das Papier nichtig und die Eigentumsübertragung bzw. Übereignung kann angefochten. Also nixda mit Ersatzperson wie es Goeberl hier vorschlägt. So wie es Ferdi vorschlägt kan man den Motor auf einen neuen Eigner übertragen, das kann auch an den Enkel erfolgen.
Der Text könnte so einfach gestaltet werden:
Übereignungsvertrag
Opa x wohnaft x übereignet kostenlos an Enkel x wohnhaft x
1 Außenborder Typ Marke Nr. xxxx Bj. xx
mit folgendem Zubehör xxx
einschl. verschd. Ersatzteile
und einer Bedienungsanleitung
in betriebsfähigem Zustand.
Datum ......
Unterschrift Opa x Unterschrift Enkel x[/I]
Das Original bekommt der Enkel, eine Kopie verbleibt beim Opa, fertig. Damit hast Du eine klare Eigentumsübertragung und Unterlage für die neue Zulassung mit einem anderen Boot.
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