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Alt 23.03.2005, 19:00
goeberl
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dieter, du hast natürlich recht, so ein vertrag kann jederzeit angefochten werden. ich würds normalerweise auch nicht machen, aber wenn man schnell was schriftliches für was braucht, was man irgendwann mal geschenkt bekommen hat, ist das eine möglichkeit. ich möcht garnicht dran denken, wie cih den von mir erwähnten motor offiziell korrekt dokumentiert in meinen besitz hätte bringen können.
marty´s frage war aber glaub ich, in welcher form so ein eigentumsnachweis sein muß (beglaubigter kaufvertrag oder dergleichen).
also für österreich recht ein kaufvertrag auf dem name und anschrift beider "geschäftspartner" und die daten zum motor (marke, ps und motornummer) stehen. preis und dergleichen müssen meines wissens nicht vermerkt sein. logischerweise schreibt man dann noch: "gekauft wie gesehen" dazu, sonst gibts ja garantieansprüche.
lg martin
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