Hallo Leute,
es soll ja der korrekte Weg begangen werden. Ev. genügt ja auch, wenn der Opa bescheinigt, das er seinem Enkel Name/Adresse den Motor Typ Marke etc. geschenkt hat. Das wäre auch eine Eigentumsübertragung im Sinne des Wortes, und würde bestimmt dem WSA oder auch dem Finanzamt (Erbrecht) genügen.
Damit kann der Enkel dann machen mit dem Motor was er will, auch verkaufen wenn er möchte.
Kommt es zu einem Streitfall, dann gilt das Papier. Hat er garnichts in Händen, dann braucht er einen Zeuge (nicht aus der Familie), der bescheinigt, das der Motor vom Opa weiterverschenkt wurde.
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