Einzelnen Beitrag anzeigen
  #22  
Alt 23.03.2022, 15:31
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
Teilzeitkroate
Treuesterne:
 
Registriert seit: 16.01.2019
Beiträge: 2.588
abgegebene "Danke": 90

Boot Infos

Andreas: Im Grundsatz hast Du natürlich Recht, es scheitert aber in PKW`s i.d.R. an fehlenden Zurrmulden, bzw. Anbringungspunkten mit Angaben der Belastbarkeit in daN für das einklinken der Zurrgurte, wie man es von der gewerblichen Ladungssicherung kennt.
Ich habe mir gerade vor 4 Wochen einen Mercedes Vito Tourer (Kleinbus) gekauft und bin auch gerade am packen für 12 Wochen HR: Zurrsysteme in/an den Seitenwänden: Fehlanzeige, nur im Boden gibt es die schlabberigen Schienen, wo im Normalfall die Sitze drin befestigt sind, dafür gibt es so kleine Spielzeugösen, die biege ich mit dem Finger auf.
Fazit: Es ist keine vernünftige Ladungssicherung möglich. Und so ist es bei den meisten PKW, da kann die Polizei fordern, was sie will. Nach mir vorliegenden Informationen kostet in Deutschland eine unsachgemäße Ladungssicherung 35 Euro Bußgeld. Mir soll dann nur ein Beamter erklären, wo ich was befestigen soll, wenn es keine Befestigungspunkte gibt
__________________
Gruß Heinz
Mit Zitat antworten