Zitat:
Zitat von OLKA
So wie ich das sehe:
Wenn Lichter montiert sind, müssen sie zugelassen sein.
Wenn keine da sind, darf man von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter nicht mit dem Boot unterwegs sein.
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Das hat mir keine Ruhe grlassen, also nachgelesen:
Zitat:
Zitat von „ BSH“
Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge, die aufgrund der Bauart keine Lichter wie o. g. führen können, z. B. ungedeckte Maschinenfahrzeuge oder kleine Boote mit Motoren ohne Lichtmaschine, dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren – es sei denn, es liegt ein Notstand vor….
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