KVR: Ist das Schiff weniger als 20 m lang, dürfen die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne über der Längsachse geführt werden.
[23dI] Ist das Schiff weniger als 12 m lang, dürfen Topplicht und Hecklicht in einem Rundumlicht zusammengefasst sein.
Somit stellt sich noch die Frage, ob Rundumlicht und Seitenlichter zwingend separat sein müssen. Dazu steht in der KVR nicht, zumindest fand ich nichts. Ich vermute mal schwer, sie dürfen zusammen sein, sonst würde das doch explizit verboten.
Somit vermute ich, meine Lösung entspricht sogar der KVR. Es hat sicher seinen Grund, dass namhafte Hersteller exakt "meine" Lampe verkaufen.
Aber eben, das Gesetzt ist nicht prioritär. Die angebliche Gefahr interessiert mich.
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