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Zitat von USS
Die MMSI kann man (zumindest in Deutschland) auch ohne Vorlage eines Funkscheins beantragen.
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Die Zulassung bei der BNetzA ist ja Gerätebezogen, nicht Funkscheinbezogen. Funkscheinbezogen ist nachher die Nutzung.
Das ist ja auch wie bei einem Auto. Ein Auto darf man auch ohne Führerschein auf sich zulassen.
Der Seefunkschein gilt übrigens, wenn man ihn hat, weltweit. Die Fa. A.W.Niemeier vermittelt in Hamburg nur die englischen Seefunkscheine. Die dann auch in Deutschland gültig sind...