Zitat:
Zitat von Heinz Fischer
… zwei Boote zwei Geräte anmelden und gut ist es !
Kosten sind zu vernachlässigen.
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Zwei Geräte müssen so oder so angemeldet werden, die Ersparnis ist nur bei „nur“ einem Funkgerät. Wenn das dann ein Handfunkgerät ist, dann könnte ich es sogar verstehen und das wäre praktikabel, nur das ist bei Binnen zurzeit nicht zugelassen.
Aber bei der BNetzA verstehe ich auch nicht, dass die für die 0,21 EUR eine Rechnung mit 0,55 EUR Porto verschicken…