Hat mich jetzt auch interessiert.
Habe mal ein wenig im Netz nachgeschaut.
Habe das gefunden:
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Zuständig ist die (Bayerische Schifffahrtsordnung - BaySchiffV)
Nach der (Bayerische Schifffahrtsordnung - BaySchiffV) ist eine amtliche Zulassung erforderlich.
Das ist die Zulassung beim Wasser und Schifffahrtsamt.
Dafür wird die Konformitätserklärung nicht benötigt.
Hier geht es weiter:
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Der Antrag:
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Es steht tatsächlich im Antrag für die Genehmigung zum befahren des großen Brombachsee das die Konformitätserklärung benötigt wird.
Oh
![Gruebel](images/smilies/eigenesmilies/gruebel.gif)
PDF ist verpixelt.
Hier das wichtige im Antrag: