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Alt 11.04.2005, 19:00
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von Rotti
Wie kann ich das verstehen - soll ich mein altes kroatische Patent welches ich vor 5 Jahren gemacht habe umschreiben lassen oder gilt es nach wie vor so wie ich es habe??

Gruß Mathias
Hallo Mathias!

Nein - Du brauchst Dein altes Patent nicht umschreiben lassen!

Alle Patente, die bereits auf Kroatien umgeschrieben wurden (nach dem Krieg) und die bereits die UKW-Seesprechfunkberechtigung inkludiert haben (seit ca. 1997) haben nach wie vor Gültigkeit! Kroatische Patente ohne UKW-Funk haben auch noch Gültigkeit, wenn kein Funkgerät an Bord ist. Wenn Funk an Bord ist (z.B. bei Charterbooten Pflicht) muss eine Person an Bord sein, die eine Seesprechfunkberechtigung besitzt!

Wenn Du Dein Patent also vor 5 Jahren gemacht hast, ist der Funk aber mit Sicherheit inkludiert. (steht auf der Rückseite des Ausweises im letzten Absatz)

L.G.

Edwin

PS: Alte "Jugopatente" können nach wie vor umgeschrieben werden, wenn man seinerzeit den Funk gemacht hat. (man hört und liest diesbezüglich leider immer wieder fälschlicherweise Gegenteiliges) Skipper die ein "Jugopatent" besitzen jedoch ohne Funk, können eine einfache Funkzusatzprüfung absolvieren!
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