Das sind mal grob überschlagen die Vorschriften für das Benutzen von Wasserstraßen, bzw. Seen in Österreich. Also, ganz so sicher ist das nicht, dass man nichts braucht. Oder sind da die Deutschen wirklich sooo entspannt
Ohnmachtssichere Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person
Schwimmkörper mit Wurfleine von mind. 10 Meter Länge
Paddel oder Riemen
Anker mit Leine oder Kette (angepasst an die Schiffsgröße)
Festmacherleinen
Bootshaken
Feuerlöscher für jedes Fahrzeug mit Koch-/Heizeinrichtung oder Innenbordmotor, dessen Maschinenleistung über 4,4 kW bzw. Außenbordmotor, dessen Maschinenleistung über 7,4 kW liegt (Mindestfüllgewicht von 2 kg)
Anzahl der Feuerlöscher richtet sich nach dem Kraftstofftankinhalt: pro 100 Liter (möglichen) Kraftstofftankinhalt ist 2 kg Löschmedium erforderlich
Kompass
Werkzeugsatz
Verbandskasten
Mundsignalhorn
rote Notflagge (Notsignal) mit mind. 60 x 60 cm Kantenlänge
Notlaterne als Rundumlicht mit Sichtweite ca. 2 km (keine Taschenlampe)
Lenzeinrichtungen
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liebe Grüße Stefan
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