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Alt 06.05.2005, 17:44
Neptun Neptun ist offline
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Hi,

ich bin bestimmt kein "alter Hase", aber ich war bisher die letzten 3 Jahre hintereinander mit einem Boot in HR, zwei Jahre Schlauchboot, letztes Jahr Gfk-Festrumpf, immer mit WSA-Zulassung, hatte nie Probleme mit der Anmeldung beim Hafenkapitän. Und ich werde dieses Jahr auch wieder mit der WSA-Zulassung nach HR fahren.
Wichtig ist in HR, dass man den internationalen Versicherungsnachweis hat, welche deutsche Zulassung man für das Boot hat, ist denen egal, so mein Eindruck.

Und, von wegen "Eigentum glaubhaft machen" ...
.... diese Bestimmung gilt für jede Zulassung, egal ob vom ADAC, DMYV oder WSA, .... in jedem Fall wollen die eine Kopie des Kaufvertrags und alle drei Dokumente gelten als Eigentumsnachweis. Geht mal auf die Homepage des "boote-magazins" und sucht da nach den notwendigen Reisedokumenten fürs Boot, .... ich weiß jetzt den Link nicht, ein wenig suchen hilft. Dem ADAC darf man hier nicht unbedingt glauben, denn die machen sich doch nicht freiwillig das Geschäft kaputt, indem sie zugeben, dass andere Dokumente genauso geeignet sind wie ihr eigenes.
.... das Eigentum am Boot beweisen muss man dagegen, wenn man das Flaggenzertifikat beantragt, außerdem muss man da noch ein paar mehr Sachen ausfüllen und beachten. Das ist aber auch nur logisch, denn das Flaggenzertifikat ist in der Hierarchie der Bootsdokumente höher angesiedelt als die "einfache" Zulassung.

Grüße
"Neptun"
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