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Alt 07.05.2005, 11:18
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Hallo Erich,

was Du schreibst, wie auch Roland, stimmt ja, aber eben nur für Auktionen, in der zum Beispiel Antiquitäten, etc, versteigert werden, oder auch bei eBay.

Hier ist der Sachverhalt aber anders, deswegen habe ich in meinem eersten Posting ja auf die AGB des Versteigerers hingewiesen und diese zitiert.

Und da steht klar drin, dass MwST zu zahlen ist, wie auch in dem Prspekt der Versteigerung, welches ich hier habe.

Alle anderen Auktionatoren, die Industrieverwertung betreiben, machen das genauso, deswegen habe ich die Links hier angeführt.

Nun kann Roland, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung oder ein anderes Gesetz zitieren, fakt ist, dass dies ich solch einem Fall rechtens ist.

Und deswegen nochmal, das Zitat von mir, habe nicht ich mir nicht ausgedacht, sondern eben nur die AGB´s der Firma Karner zitiert.

Von daher diskutieren wir hier um Sachen, über die es nichts zu diskutieren gibt. Wer meint er bräuchte keine MwST zu zahlen, kann gerne ohne MwST mitbieten, wird dann aber ein Problem bekommen, wenn er nicht genug Geld dabei hat.
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