Ich denke, dass es in dem Fall darum geht, dass auch bei einer Auktion mit Garantie-/Rückgabe-Ausschluss noch rechtliche Möglichkeiten bestehen, wenn im Angebot wesentliche Mängel verschwiegen wurden, die eigentlich hätten bekannt sein müssen.
Und das ist gut zu wissen!
Na ja - glückwünschen tu ich nicht - dazu war's bestimmt zuviel Ärger.
Aber schlimmer wär's ja gewesen, wenn Du drauf sitzen geblieben wärst.
Reinhard