Hallo Matze,
lies mal bitte hier:
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Das deutsche Bundesministerium für Verkehr
hat zunächst ab dem 1.April2005 probeweise das Fahren mit Booten mit einem Motorantrieb bis 3,68 KW auf bestimmten Bundeswasserstraßen
ab dem 12. Lebensjahr freigegeben, siehe Liste. Allerdings gibt es Auflagen hierzu die zu beachten sind, u.a. auch die Abgrenzung der sogenannten Füherescheinfreien Motoren laut Liste vom BSH, die diese Leistung auch einhalten. Siehe hier:
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