In Österreich heißt es:
Altersgrenzen zur Schiffsführung, soferne keine Befähigungsausweise vorgeschrieben sind:
Motorfahrzeuge, mit einer Antribsleistung von weniger als 4,4 KW die Vollendung des 16. Lebensjahres
mit elektrischem Maschinenantrieb von weniger als 500 W die Vollendung des 12 Lebensjahres.
Wiederum einmal der Hinweis auf die weniger als 4,4 KW (5,984 PS), also 6 PS-Motoren sind Patentpflichtig !
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