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Alt 13.07.2005, 09:15
HCC HCC ist offline
der mit den Wellen tanzt
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Zitat:
Zitat von OLKA
Hat er doch geschrieben, Christian.

Und

damit hat er auch irgenwie recht: Wenn Lichter dann die vorgeschriebenen bzw. zugelassenen.
Lies es bitte richtig - auf Seeschifffahrtsstraße müssen nicht immer die vorgeschrieben Lichter geführt werden. Ausnahmen sind Verkehrstrennungsgebieten. Dort sind ausschließlich Fahrzeuge mit Lichterführung zugelassen. Auch am Tage bei guter Sicht.

Gruß Christian
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Gruß Christian

Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben.

Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben.
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