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Alt 30.07.2005, 09:57
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kaeptn knackwurst kaeptn knackwurst ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
In Österreich sind diese Schilder verboten, da die Kennzeichen fest mit dem Boot verbunden sein müssen.
Hallo!

Was heißt "fest verbunden" im juristischen Sinne? Ich kenne das nur so, dass ein zeitlich limitiertes Lösen oder auch ein Wechsel ohne irgendwelche Spuren zu hinterlassen, welche f. d. Überwachungsorgane leicht kenntlich sind, verhindert werden sollen. Ob das durch verkleben, schrauben oder "mit Spucke" technisch geschieht, ist dabei dem Gesetzgeber aufgrund der o.a. Intention egal.

Wie wäre es denn, Schilder zu verwenden, welche z.B. mit stabilen (quasi unkaputtbaren) Kabelbindern angebracht werden und dann diese verplomben lässt? Solche Lösungen gibt es doch in anderen Rechtsfeldern haufenweise, bei denen eine"unlösbare" resp."unzuöffnende" aber technisch durch Bruch des Siegels ganz leicht wieder zu lösende Verbindung/Verschluß hergestellt weren soll. Denkt an Verplombung von Transportbehältern, Laderäumen etc.

Ich würde einfach mal bei den zuständigen Stellen (Innenministerium?) diesbezüglich schriftlich anfragen. Bei Abwimmelung würde ich auf korrekte nachvollziehbarer Begründung bestehen (die aber eigentlich immer in so einem Schreiben gegeben wird) Eine amtliche Siegelung müsste doch, ähnlich Beglaubigung, erhältlich sein.

Vielleicht könnte jemand hierzu mal was psoten, ich als D verwende ab diesem Jahr Schilder.

P.S.: Je mehr ich über "österreichische Behörden und Boote" hier erfahre, desto mehr schaudert es mich. Ich glaube, dass Österreich eine der ganz großen Seemächte geworden wäre, wenn das Ablegen ihrer Flotte nicht andauernd durch mangelhaft ausgefüllte Anträge, fehlende Genehmigungen und Schiffsüberprüfungen verhindert worden wäre. Da leben wir ja hier in D im Vergleich dazu im "wilden Westen".
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