Wenn wir mit unseren motorisierten Schlauchbooten mit Bootszulassung in der Heimat im Ausland Urlaub machen, dann ist das Setzen der eigenen nationalen Flagge und der Gastlandflagge nur zw. Sonnenaufgang und Sonnenuntergang und nur in den nationalen Küstengewässern vorgeschrieben (3 oder 12 Seemeilen-Zone). Außerhalb auf See in internationalen Gewässern muß keine Flagge gesetzt werden. Das Nichteinholen von Flaggen übernacht an Stegen oder Bojen gilt als unseemännisch.
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