Thema: Stützlast
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Alt 11.08.2005, 21:33
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat von HCC
Dideldumdei,

Und habe jetzt noch fünf Kilo Übergewicht. HmHmHm. Ab wann muss man in Dänemark für zu hohe Stützlast bezahlen ?

Gruß Christian
Servus Christian,

dachte Du hättest von zulässiger Stützlast am Zugfahrzeug von 5o kg gesprochen, für die auch Dein Trailer ausgelegt wäre. Wenn Dein GW 150 kg ausweist als Stützlast, dann solltest Du lediglich die Maulkupplung am Trailer anschauen (eingeprägte techn. Daten), denn die ist entscheidend. Hier wäre es sogar besser mit ca. 75 kg, wie allgemein üblich zu fahren. Aber Du machst ja keine speziellen Angaben zum Trailer den Du hast, bzw. wäre eine techn. Rückfrage beim Trailerhersteller auch angebracht gewesen. Ich hoffe jetzt Du hast nicht einen superleichten Trailer und Dein Bootsgewicht ist bereits an der Grenze des Zulässigen.

Bei einer Gewichtskontrolle werden nur die Gewichte unter der Trailerachse gemessen, und die Stützlast nur kontrolliert, wenn der Zugwagen hinten sichtlich runtergedrückt wird und man von Überladung ausgehen kann. Aber vielleicht wird gleichzeitig der Zugwagen prinzipiell auf Achsgewichte kontrolliert, um auch hier eine Überladung der Achsen zu verifizieren.

Hat aber Seltenheitswert bei Straßenkontrollen und wird nur bei offensichtlicher Überladung eines Zuges gemacht.

Geändert von DieterM (11.08.2005 um 21:39 Uhr)
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