Also, grundsätzlich gilt das was inm Fahrzeugschein eingetragen ist,
und nicht das was auf dem Typenschild steht.
Wenn auf dem Trailer eine Stützlast von 50 kg steht, dann darf auch
diese nicht überschritten werden, auch wenn das Zugfahrzeug für eine
höhere Stützlast ausgelegt ist.
Hatte ich mich dazu auch mal beim TÜV erkundigt, wie das zu handhaben ist.
Klaus
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