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Alt 31.08.2005, 09:09
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von geri
nach dem neuen Patent( wird seit heuer ausgestellt, ist aber offiziell für 2006 vergesehen, alte werden nicht umgeschrieben, auch nicht bei Verlust ! ;-))
darf man nur mehr den Notruf funken - ist auch eine Prüfungsfrage,
für alles andere ist das Handy zu verwenden. Angeblich wurden durch unqualifizierte und undisziplinierte Funker viele fehlalarme ausgelöst.
Wenn du mit dem neuen Patent funken möchtest, so ist eine eigene Prüfung erforderlich.
Hallo Geri!

Du hast recht, dass auf den neuen Patenten die Funkberechtigung nicht mehr separat angeführt ist, sie ist aber im neuen Schein "Kategorie B" dennoch inkludiert! Der Funk wird, wie ich weiter oben schon erwähnt habe, in letzter Zeit verstärkt geprüft!

Die Fehlalarme, die Du ansprichst, rühren von GMDSS-Geräten her, deren Bedienung man wirklich können sollte! (für GMDSS gibt es eigene Kurse und Prüfungen!)

L.G.

Edwin

PS: Alte Patente werden nach wie vor umgeschrieben bzw. nach Verlust neu ausgestellt, wenn man seinerzeit auch den Funkteil abgelegt hat. Wer den Funk nicht gemacht hat, kann eine einfache Funkzusatzprüfung machen!
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