Zitat:
Noch eine Anregung an die Admins: Wegen der Bedeutung des Themas wäre es vielleicht sinnvoll, den Thread nach "Papierkram" zu verschieben...?
Gruß
Harald
|
Ich denke, das sollten wir später machen, sonst kann Felix dazu nix mehr schreiben.
Zum Thema:
Ich bin davon überzeugt, dass die im Ausland bezahlten ungerechtfertigten Strafen (aus Unwissenheit der Entenpolizei, oder auch absichtlich
) vor dem Europäischen Gerichtshof zurückgeklagt werden können.
Die falsche Auslegung eines Gesetztes bedeutet ja nicht, dass es nicht mehr gilt.
Das gibt's ja nicht nur im Wasersport: Ich fahre auch heute noch mit dem "alten grauen" Führerschein der Klasse 2 durch die Gegend, der auch überall anerkannt werden muss (leider aber nicht immer wird
)
Wenn ich aber das Recht in Anspruch nehme, dann gilt es natürlich in alle Richtungen: Also wenn zu Hause in D-Land gilt 5 führerscheinfreie PS, dann auch in Italien.